Der Souverän
Seine HochwürdigsteHoheit MonsignoreGiovanni Luca Pietro II.
Am 29. September 2019 zum einundneunzigsten Souverän des Fürstentums gewählt, am 28. Dezember 2019 von einem orthodoxen Prälaten gekrönt. Ein Fürst-Abt, der die monastische Berufung in die Staatsführung trägt.
Souveränität
Das Amt des Fürst-Abtes
Das Fürstentum Sabourg wird von seinem Fürst-Abt regiert, einem religiösen Mann, dessen Wahl der feierlichste Akt des Staates ist. Der Fürst-Abt vereint zwei Würden: die geistliche Autorität des Mönchsordens und die weltliche Souveränität des Staates. Die Krone wird nicht vererbt: Jeder Souverän wird gewählt — Kontinuität durch Tradition, Legitimität durch Wahl.
Nach dem alten Brauch, der den abteilichen Staat seit 1261 getragen hat, ist der Fürst-Abt stets ein Mann religiöser Berufung. Er ist nicht bloß eine Repräsentationsfigur, die weltlichen Institutionen vorsteht; er ist die lebendige Verkörperung des religiösen Fundaments des Fürstentums.
Der gegenwärtige Souverän trägt den Titel als einundneunzigster ununterbrochener Nachfolger der Äbte, die die Mönchsregel zuerst in diese Lande brachten. Sein Motto, und das Motto des Reiches selbst, ist Sub umbra sedi — „Ich saß in seinem Schatten“ — eine Stelle aus Psalm 91, die von der Zuflucht unter dem Höchsten spricht.
Die Monastische Berufung
Warum der Fürst-Abt ein religiöser Mann ist
Ein in Glauben verwurzelter Thron
Das Fürstentum ist aus einer Klosterstiftung entstanden. Als die Mönche 1261 die Herrschaft über diese Lande übernahmen, trennten sie das heilige Amt nicht vom weltlichen Dienst. Der Fürst-Abt verkörpert daher diese ursprüngliche Einheit. Er regiert nicht als weltlicher Despot, sondern als Hüter der geistlichen und weltlichen Ordnung zugleich.
Die Überlieferungen des abteilichen Ordens
Seit mehr als sieben Jahrhunderten stehen die Äbte (und nun der Fürst-Abt) in unmittelbarer Nachfolge jener, die den Staat gegründet haben. Diese Kontinuität ist nicht symbolisch; sie ist verfassungsrechtlich. Die monastische Berufung ist das Fundament, auf dem alle Institutionen ruhen.
Ein Symbol transzendenter Staatsführung
In einer Zeit konkurrierender materieller Interessen erklärt das Fürstentum, dass sein Souverän einem Gesetz untersteht, das höher ist als bloßer Eigennutz. Der Fürst-Abt ist durch Gelübde gebunden, die jeder politischen Zweckmäßigkeit vorangehen und diese übertreffen. Er regiert Sub umbra sedi.
Regierung
Die Strukturen des Staates
Das e-Kabinett
Der unmittelbare Rat des Fürst-Abtes, bestehend aus Ministern und Beratern, die für die laufende Verwaltung des Staates und seine Einbindung in die moderne Welt verantwortlich sind.
Mönchsrat
Als Hüter des geistlichen und kanonischen Lebens des Fürstentums stellt der Mönchsrat sicher, dass alle Staatsführung in den religiösen Überlieferungen verwurzelt bleibt, die den Staat gegründet haben.
Kronrat
Ein Oberrat, der dem Fürst-Abt in Staatsangelegenheiten beratend zur Seite steht, entsprechend der verfassungsrechtlichen Überlieferung des Fürstentums.
Staatsrat
Ein Gremium von Staatsräten, das für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten zuständig ist und sicherstellt, dass alle Regierungshandlungen der eigenen verfassungsrechtlichen Ordnung des Fürstentums entsprechen.
Ritterlichkeit & Anerkennung
Der Ritterorden des Heiligen Martin
Der Ritterorden des Heiligen Martin ist der souveräne Ritterorden des Fürstentums und verleiht Anerkennung an jene, die dem Staat gedient, seine diplomatische Mission vorangetrieben oder außergewöhnliche Hingabe an die von ihm vertretenen Ideale bewiesen haben.
Die Mitgliedschaft im Orden ist eine zivile Auszeichnung, getrennt von einem Regierungsamt, und spiegelt die alte Überlieferung des Fürstentums ritterlicher Brüderlichkeit wider, die in monastischen und kirchlichen Vorbildern verwurzelt ist.